AGB

Allgemeine Bestimmungen für alle Verträge
§ 1 Geltung dieser AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen. Für die einzelnen Vertragsarten gelten neben den in diesem Abschnitt enthaltenen Bestimmungen die besonderen Bestimmungen in den Abschnitten Kauf (II.), Werkstattleistungen (III.) und Vermietung und Rennservice (IV.). Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: "Unternehmen") gelten diese AGB für alle Folgegeschäfte mit dem Kunden auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich in Bezug genommen werden.

Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Von Praga Kart gelieferte Sachen bleiben bis zum Ausgleich der ihr aufgrund des jeweiligen Vertrags zustehenden Forderungen Eigentum von Praga Kart. Dies gilt auch, soweit von Praga Kart gelieferte und eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentlicher Bestandteil des Auftragsgegenstandes geworden sind. Dieser Eigentumsvorbehalt lässt das Werkunternehmerpfandrecht (§ 17) unberührt.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum der Fa. Praga Kart, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, wird der Kunde den Dritten auf das Eigentum hinweisen und Praga Kart unverzüglich benachrichtigen.

§ 3 Haftung

Praga Kart haftet bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt. Für den Fall der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf typischerweise eintretende und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Praga Kart nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei gegenüber Unternehmern auch bei grober Fahrlässigkeit die Haftung auf typischerweise eintretende und vorhersehbare Schäden beschränkt ist. Dies gilt auch, wenn sie durch gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen handelt.

Soweit die Haftung von Praga Kart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Unabhängig von einem Verschulden von Praga Kart bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt.

§ 4 Verzug des Kunden

Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen seitens Praga Kart 14 Tage nach dem Fälligkeitstag (siehe §§ 8, 16, 19) in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht von Praga Kart, weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

§ 5 Teilleistungen

Praga Kart ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Hierdurch bedingte Mehrkosten, z.B. zusätzliche Versandkosten, trägt Praga Kart.

§ 6 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbin-dung mit Unternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien Siegburg. Nach ihrer Wahl kann Praga Kart den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Siegburg  ist auch Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für alle Geschäftsverbindungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts.

§ 7 Salvatorische Klausel

Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen bezogen auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

II. Kauf neuer oder gebrauchter Karts oder Ersatzteile

§ 8 Zahlung, Fälligkeit

Preise und Nebenleistungsentgelte sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Absendung oder Übergabe der Rechnung fällig. Praga Kart ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder sie sind unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzuzeigen. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Der Kunde kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist, Praga Kart auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Praga Kart in Verzug, es sei denn, die Leistung unterbleibt in Folge eines Umstandes, den sie nicht zu vertreten hat.

Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Praga Kart auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Kunde darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er PragaKart nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Absatz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Wird Praga Kart während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Praga Kart haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt Praga Kart bereits mit deren Überschreiten in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach dem vorstehenden Absatz Praga Kart übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält, es sei denn, dies ist von Praga Kart verschuldet. Praga Kart wird den Kunden unverzüglich über die Verzögerung unterrichten und darüber ob das Rücktrittsrecht ausgeübt werden soll. In diesem Fall wird dem Kunden die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

Geliefert wird am Sitz von Praga Kart. Wird die Ware versendet, geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden kann die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt werden.

§ 10 Sachmangel

Die Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwaren in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die gesetzliche Frist gilt jedoch im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem Verschulden bei sonstigen Schäden. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Ansprüche wegen Sachmängeln an gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an gebrauchten Sachen verjähren in einem halben Jahr. Soweit jedoch die Voraussetzungen des Absatzes 1 Sätze 2 oder 3 vorliegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Praga Kart hat Sachmängel einer Lieferung, die sie von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

Offensichtliche Mängel der Kaufsache hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware Praga Kart in Textform anzuzeigen und möglichst genau zu beschreiben; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist.

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, § 434 I BGB.

Beruht ein Mangel auf übermäßigem, unsachgemäßem oder sonst den Rahmen der gewöhnlichen Verwendung überschreitenden Gebrauch der Sache, auf nicht durch Praga Kart zu vertretenden Unfällen, eigenmächtigen Veränderungen oder gewaltsamen Beschädigungen, entfällt die Gewährleistung für diesen Mangel. Bei Kaufgegenständen mit begrenzter Lebensdauer, wie Verbrauchs- oder Verschleißteilen, gewährleistet Praga Kart nur die Mängelfreiheit bei Gefahrübergang und die Gebrauchsfähigkeit in durchschnittlichen Umfang. Für Schäden und Verschleiß durch sportlichen Gebrauch einer Kaufsache (Rennen) besteht eine Sachmängelgewährleistung nur, soweit Praga Kart die Kaufsache für diesen Verwendungszweck ausgewiesen hat.
III. Werkstattleistungen

§ 11 Auftragserteilung

Der Auftrag ermächtigt Kartschmie.de, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

§ 12 Entgeltlicher verbindlicher Kostenvoranschlag

Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvor-anschlages. Praga Kart ist an ihn, falls nicht anders vereinbart ist, 3 Wochen gebunden. Wird der Auftrag auf seiner Grundlage erteilt, darf der dort angegebene Gesamtpreis nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden. Praga Kart kann für verbindliche Kostenvoranschläge ein Entgelt verlangen, das bei einer Auftragserteilung auf den Werklohn angerechnet wird.

§ 13 Fertigstellung

Von Praga Kart angegebene voraussichtliche Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit sie nicht als verbindlicher Fertigstellungstermin schriftlich vereinbart werden. Schriftlich als verbindlich bezeichnete Fertigstellungstermine sind einzuhalten. Eintretende Verzögerungen durch ausbleibende Beistellungen des Kunden oder Änderung des Arbeitsumfanges gegenüber dem ursprünglichen Auftrag teilt Praga Kart dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe und eines neuen Fertigstellungstermins mit.

Hält Praga Kart bei Aufträgen, welche die Reparatur eines Karts zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 3 Arbeitstage schuldhaft nicht ein, so hat Praga Kart nach ihrer Wahl dem Kunden ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Kunde hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschaden ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Praga Kart ist für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten. Wenn Praga Kart den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörung ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zu den oben genannten Wahlleistungen, sehr wohl aber zur Unterrichtung des Kunden über die Verzögerung.

§ 14 Abnahme

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt im Betrieb von Praga Kart, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen.

Bei Abnahmeverzug kann Praga Kart eine pauschalierte Aufbewahrungsgebühr von EUR 3,00 pro Tag berechnen. Kosten und Gefahr der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.

Wünscht der Kunde Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.

§ 15 Abrechnung

Eine etwaige Berichtigung der Rechnung durch Praga Kart muss, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Kunden, schriftlich oder in Textform und spätestens 4 Wochen nach Zugang der ersten Rechnung erfolgen.

§ 16 Zahlung, Fälligkeit, Aufrechnung

Rechnungsbetrag und Nebenleistungsentgelte sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Absendung oder Übergabe der Rechnung fällig. Praga Kart ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder sie sind unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Reparaturauftrag beruht.

§ 17 Pfandrecht des Werkunternehmers

Praga Kart steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

§ 18 Mängel

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme, bei Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen ab Ablieferung. Die gesetzliche Frist gilt jedoch jeweils im Falle der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem Verschulden bei sonstigen Schäden. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Mangels betriebsunfähig, hat sich der Kunde zunächst an Praga Kart zu wenden, um den Mangel beheben zu lassen. Mit Zustimmung von Praga Kart darf sich der Kunde zur Mängelbeseitigung auch an die nächstgelegene spezialisierte Werkstatt wenden. Der Kunde hat sich in der Rechnung des Dritten bescheinigen zu lassen, dass es sich um eine Mängelbeseitigung gehandelt hat und dafür Sorge zu tragen, dass ausgebaute Teile dort eine angemessene Zeit für Praga Kart zur Verfügung gehalten werden. Praga Kart erstattet dem Kunden die nachweislich entstandenen Reparaturkosten. Hierzu gehören nicht die Transportkosten zu einer anderen Werkstatt. Der Kunde ist verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zu übernehmenden Kosten möglichst niedrig gehalten werden.

Für zur Mängelbeseitigung eingebaute Teile kann der Kunde nur bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.

Schlägt die Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen.

IV. Vermietung und Rennservice

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen und den Rennservice von M-TecKart.

§ 19 Zahlung, Fälligkeit

Bei Anmietung ist eine Anzahlung mindestens in Höhe des zu erwartenden Endpreises zu leisten. Der Restbetrag ist bei Rückgabe der Mietsache zu zahlen; Guthaben durch Praga Kart zu erstatten. Wird die Sache an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz von Praga Kart verliehen, z.B. bei unserem Rennservice, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des erwarteten Endpreises mit der Reservierung, spätestens aber drei Tage vor dem Anmiettermin zu entrichten.

Praga Kart kann für die Zeit der Überlassung eine angemessene Kaution verlangen, die im Mietvertrag vereinbart wird. Die Kaution wird dem Kunden bei Rückgabe der Mietsache erstattet. Für vom Kunden verursachte Schäden, Kosten verspäteter Rückgabe oder Kosten der Rückholung durch Praga Kart kann ein angemessener Abschlag bis zur Rechnungsstellung einbehalten werden.

§ 20 Reservierungen, Abbestellung

Reservierungen sind nur verbindlich, wenn sie von Praga Kart schriftlich oder in Textform bestätigt werden und der Kunde eine Anzahlung von mindestens 20 % des zu erwartenden Mietpreises leistet. Abbestellungen müssen mindestens drei Tage vor Mietbeginn bei Praga Kart in Textform eingehen, andernfalls ist die Grundmiete für den reservierten Zeitraum zu entrichten, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden.

§ 21 Übergabe, verspätete Rückgabe

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mietsache am Geschäftssitz von Praga Kart abzuholen und rechtzeitig zum Ende der Mietzeit abzugeben. Für unseren Rennservice gilt der vereinbarte Ort des Rennens als Übergabe- und Rückgabeort. Bei verspäteter Rückgabe wird eine weitere Tagesmiete fällig. Darüber hinaus gehende Ansprüche von Praga Kart wegen der Verzögerung bleiben unberührt.

§ 22 Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Kunden selbst oder von den in Mietvertrag genannten Personen gefahren werden.

§ 23 Unfälle, Schadensmeldung

Der Kunde hat bei einem Unfall, Brand oder Diebstahl oder sonstigen Schaden unverzüglich Praga Kart zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen.

§ 24 Haftung des Mieters

Der Kunde haftet für Unfallschäden, Verlust oder unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs und bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten (§ 22 berechtigte Fahrer, § 23 Meldung von Schäden) für die Reparaturkosten und bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.

Diese Bestimmung berührt keine im Vertrag gesondert ausgehandelten Haftungsgrenzen, soweit der Kunde nicht schuldhaft seine vertraglichen Obliegenheiten (§ 22 berechtigte Fahrer, § 23 Meldung von Schäden) verletzt hat.